27.04.2021, 11:27
MOSES hat geschrieben:AK hat geschrieben:MOSES hat geschrieben:Gestern angemeldet !
Nur der "Bezahl-Button" ließ sich nicht öffnen....
Sollte ich einen Freistart haben
Hab mal ne Mail an den SCC geschrieben.
Bin aber sehr skeptisch , ob der BM tatsächlich stattfinden wird !
Oktoberfest fällt wahrscheindlich auch wieder aus ...
Ist schon sicher, das es ausfällt !
Ein schöner Biergarten ist mir auch tausendmal lieber, als dieses "Bad in der Menge"
Hoffe, als Zweifachgeimpfter bald wieder in diesen Genuß zu kommen
27.04.2021, 13:33
27.04.2021, 14:01
... danke!!! Das wusste uch nicht -> EIne wichtige Entscheidungshilfe!Frank P. hat geschrieben:Der Veranstalter hat die Teilnahmebedingungen übrigens angepasst und Covid-19 explizit als höhere Gewalt definiert.
27.04.2021, 15:14
Teilnahmebedingungen, § 9 Haftung, Höhere Gewalt hat geschrieben:9.3 Absage, Abbruch, Höhere Gewalt
Ist die SCC EVENTS GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der SCC EVENTS GmbH gegenüber den Teilnehmenden. ...
Als höhere Gewalt gelten Krieg, ... Epidemien, Pandemien wie COVID-19, ...
27.04.2021, 15:27
Frank P. hat geschrieben:Bitte sehr!Teilnahmebedingungen, § 9 Haftung, Höhere Gewalt hat geschrieben:9.3 Absage, Abbruch, Höhere Gewalt
Ist die SCC EVENTS GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der SCC EVENTS GmbH gegenüber den Teilnehmenden. ...
Als höhere Gewalt gelten Krieg, ... Epidemien, Pandemien wie COVID-19, ...
27.04.2021, 17:35
27.04.2021, 17:51
28.04.2021, 11:09
28.04.2021, 16:04
Frank P. hat geschrieben:Bitte sehr!Teilnahmebedingungen, § 9 Haftung, Höhere Gewalt hat geschrieben:9.3 Absage, Abbruch, Höhere Gewalt
Ist die SCC EVENTS GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der SCC EVENTS GmbH gegenüber den Teilnehmenden. ...
Wenn eine Sportveranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge.
Als höhere Gewalt gelten Krieg, ... Epidemien, Pandemien wie COVID-19, ...
30.04.2021, 18:36
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