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26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon AK » 27.04.2021, 11:27

MOSES hat geschrieben:
AK hat geschrieben:
MOSES hat geschrieben:Gestern angemeldet !
Nur der "Bezahl-Button" ließ sich nicht öffnen....
Sollte ich einen Freistart haben :gruebel:
Hab mal ne Mail an den SCC geschrieben.
Bin aber sehr skeptisch , ob der BM tatsächlich stattfinden wird !

Oktoberfest fällt wahrscheindlich auch wieder aus ...


Ist schon sicher, das es ausfällt !
Ein schöner Biergarten ist mir auch tausendmal lieber, als dieses "Bad in der Menge" :icon_wink:
Hoffe, als Zweifachgeimpfter bald wieder in diesen Genuß zu kommen :icon_lol:


https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 13979.html ...

Mit dem BM habe ich ja nur noch 3 Tagen, um mich zu entscheiden ...
Viele Grüße,

A.K.

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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon Frank P. » 27.04.2021, 13:33

Nun wird es ja auch für mich langsam Zeit, zu entscheiden, ob ich mich für den diesjährigen BM nun anmelde oder nicht.
Nach den Entwicklungen in den letzten vier Wochen halte ich es im Augenblick für sehr unwahrscheinlich und kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass der BM am 26. September stattfinden wird. Jedenfalls nicht in der Form, wie wir ihn kennen und lieben.

Der Veranstalter hat die Teilnahmebedingungen übrigens angepasst und Covid-19 explizit als höhere Gewalt definiert. Angesichts der sehr hohen Wahrscheinlichkeit, dass die 125 € Startgebühr nach einer Anmeldung direkt in den Sand gesetzt würden, werde ich mich wohl nicht anmelden. :icon_cry:
Drei Tage habe ich noch, mich anders zu entscheiden. Falls jemand gute Argumente hat, die mich umstimmen könnten, gerne her damit.
Zuletzt geändert von Frank P. am 27.04.2021, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Frank. #674 Jubilee Bild Homepage: https://frank-seite.de/
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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon AK » 27.04.2021, 14:01

Frank P. hat geschrieben:Der Veranstalter hat die Teilnahmebedingungen übrigens angepasst und Covid-19 explizit als höhere Gewalt definiert.
... danke!!! Das wusste uch nicht -> EIne wichtige Entscheidungshilfe!
Viele Grüße,

A.K.

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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon Frank P. » 27.04.2021, 15:14

Bitte sehr!

Teilnahmebedingungen, § 9 Haftung, Höhere Gewalt hat geschrieben:9.3 Absage, Abbruch, Höhere Gewalt
Ist die SCC EVENTS GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der SCC EVENTS GmbH gegenüber den Teilnehmenden. ...
Als höhere Gewalt gelten Krieg, ... Epidemien, Pandemien wie COVID-19, ...
Liebe Grüße, Frank. #674 Jubilee Bild Homepage: https://frank-seite.de/
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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon AK » 27.04.2021, 15:27

Frank P. hat geschrieben:Bitte sehr!

Teilnahmebedingungen, § 9 Haftung, Höhere Gewalt hat geschrieben:9.3 Absage, Abbruch, Höhere Gewalt
Ist die SCC EVENTS GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der SCC EVENTS GmbH gegenüber den Teilnehmenden. ...
Als höhere Gewalt gelten Krieg, ... Epidemien, Pandemien wie COVID-19, ...


DANKE Dir! Nun haben die dann auch keinen Stress etwas über den aktuellen Stand zu Äußern ... ich kann ihr Verhalten nachvollziehen, aber ich habe selbst auch keine Lust 125€ in den Sand zu setzen!
DANKE!
Viele Grüße,

A.K.

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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon uliraffel » 27.04.2021, 17:35

Wenn hier von Schadenersatz die Rede ist, ist damit m.E. eben nicht die Rückerstattung der Teilnehmergebühr gemeint, sondern z.B. die Erstattung von Flugkosten und Hotelkosten, wenn der Teilnehmer umsonst anreist oder diese nur kostenpflichtig beim Reiseveranstalter stornieren kann.
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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon Frank P. » 27.04.2021, 17:51

Danke für Deinen Beitrag, Uli.
Zu Rückerstattung von Teilnahmegebühren bei Absage der Veranstaltung steht in den Teilnahmebedingungen sonst nichts.
Meinst Du also oder meint Ihr also, dass sich gegenüber den alten Teilnahmebedingungen vor dem BM 2020 für den Kunden nichts verschlechtert hat hinsichtlich der Erstattung der Teilnahmegebühren bei Absage der Veranstaltung? Können diejenigen, die sich vor kurzem für den BM 2021 angemeldet haben oder dies möglicherweise noch schnell tun wollen, genauso damit rechnen wie die Anmelder vor einem Jahr, dass bei Veranstaltungsabsage Ihnen die Teilnehmergebühren rückerstattet werden oder die Anmeldung auf das Folgejahr übertragen wird?
Liebe Grüße, Frank. #674 Jubilee Bild Homepage: https://frank-seite.de/
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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon MOSES » 28.04.2021, 11:09

Na gut, daß ich noch nicht bezahlt habe bzw. bezahlen konnte :icon_wink:
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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon Tetze » 28.04.2021, 16:04

Frank P. hat geschrieben:Bitte sehr!

Teilnahmebedingungen, § 9 Haftung, Höhere Gewalt hat geschrieben:9.3 Absage, Abbruch, Höhere Gewalt
Ist die SCC EVENTS GmbH in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die sie nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der SCC EVENTS GmbH gegenüber den Teilnehmenden. ...
Wenn eine Sportveranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge.
Als höhere Gewalt gelten Krieg, ... Epidemien, Pandemien wie COVID-19, ...


Frank, du hast in deinem Zitat aus den Teilnahmebedingungen einen Teil rausgestrichen, der hier eigentlich ziemlich interessant ist.
Ich habe diesen mal wieder eingesetzt (rot markiert).
Aus diesem Passus könnte man ja -im Umkehrschluss- lesen, dass eine Rückzahlung bei vorheriger Absage erfolgt. Sie wird ja dezidiert nur ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung bereits begonnen hat.

Gruß,
Frank

(Dies ist aber nur meine Deutung, keineswegs eine rechtsverbindliche Auskunft :icon_wink: )
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Re: 26.09.2021: 47. BMW BERLlN-MARATHON

Beitragvon MOSES » 30.04.2021, 18:36

Na, haben sich alle Jubilees angemeldet ?!
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