Bewegung und Fitness
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Re: Sport und Freizeit

25.02.2021, 20:58

Hotti hat geschrieben:[...]
P. S. Übrigens: Die B.H.-Lauftreff-Termine erscheinen jetzt meist unter "Sport und Freizeit". Wie schön wäre es, wenn die einzelnen Wochentage wieder eingefügt werden könnten, dann weiß jede(r), was am jeweiligen Tag geplant, passiert oder nicht passiert ist. So lange das Mommsen geschlossen bleibt, gibt es immerhin noch andere Alternativen. Allen Interessierten könnte das weiterhelfen.


Sport und Freizeit: Schwimmbäder, Sportanlagen, Zoos und Spielplätze ...

Der Sportbetrieb ist nur eingeschränkt möglich. Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnliche Einrichtungen müssen bis zum Ablauf des 07. März 2021 geschlossen bleiben. Die kontaktfreie Sportausübung ist nur allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehe- bzw. Lebenspartner:innen oder mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt erlaubt, sofern der Mindestabstand eingehalten wird.

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Beschluss:

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021 erneut beraten.

:icon_arrow: Gerne poste ich die einzelnen Wochentage, aber warten wir die Beratung am 3. März 2021 ab.

Apropos: Maskenpflicht! Joggen mit Mundschutz: Muss das sein?
:icon_arrow: Maskenpflicht in Hamburg ...

BUND-LÄNDER-BESCHLUSS - Öffnungsperspektive in fünf Schritte

04.03.2021, 09:46

:icon_arrow: BUND-LÄNDER-BESCHLUSS - Öffnungsperspektive in fünf Schritten ... :icon_exclaim:

Die fünf Öffnungsschritte im Überblick:

Öffnungsschritt 1 – Schulen, Kitas, Friseure
Der erste Öffnungsschritt ist bereits zum 1. März erfolgt. Angesichts sinkender Infektionszahlen konnten Bereiche der Schule und der Kinderbetreuung wieder öffnen. Auch Friseurbetriebe haben bundesweit unter Hygieneauflagen wieder geöffnet. Außerdem gibt es einzelne weitere Öffnungen in den Ländern.

Öffnungsschritt 2 – Buchhandlungen und körpernahe Dienstleistungen
Der zweite Öffnungsschritt ist ab dem 8. März vorgesehen. Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte werden dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung der Anzahl von Kunden wieder öffnen. Vorgesehen sind eine Kundin oder ein Kunde pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Ebenfalls ab 8. März können die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Für Dienstleistungen, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann (etwa Kosmetik oder Rasur), sind ein tagesaktueller negativer Covid-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.

Öffnungsschritt 3 – Einzelhandel, Museen, Außensport
Ein dritter Öffnungsschritt ist in den Ländern ab dem 8. März abhängig vom Infektionsgeschehen möglich.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von maximal zehn Personen im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

Einzelhandel kann mit Terminshopping-Angeboten öffnen („click and meet“): eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche mit Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum
Museen, Galerien, zoologische/botanische Gärten und Gedenkstätten mit Terminbuchung
Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren – im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport
Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

Öffnung der Außengastronomie
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest
Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport
Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien
Kontaktsport in Innenräumen
Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

Öffnung des Einzelhandels. Dabei ist die Zahl der Kunden im Geschäft begrenzt – auf eine Kundin oder einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter.
kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)
Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

So geht es weiter
Über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung vorausichtlich am 24. März beraten. Dabei soll die angelaufene Teststrategie, das Impfen, die Verbreitung von Virusmutanten und andere Einflussfaktoren berücksichtigt werden.


Donnerstag, 04. März 2021

Re: Sport und Freizeit

04.03.2021, 13:49

Nur zur Klarstellung:

Das sind Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz. Die haben allerdings keine
direkte Wirkung.
Jedes Land muss für den eigenen Zuständigkeitsbereich regeln, welche dieser
Maßnahmen wie umgesetzt wird. Wie in der Vergangenheit ist davon auszugehen,
dass das von Land zu Land unterschiedlich aussehen wird.
Wie bisher heißt das für uns, abzuwarten was in der Berliner Infektionsschutzverordnung
festgelegt wird. Nur das gilt dann in Berlin.

Re: Sport und Freizeit

04.03.2021, 18:11

relax hat geschrieben:Nur zur Klarstellung:
[...]
Wie bisher heißt das für uns, abzuwarten was in der Berliner Infektionsschutzverordnung
festgelegt wird. Nur das gilt dann in Berlin.


Genau! :top:

Re: Sport und Freizeit

04.03.2021, 18:37

Danke Bernd & Bernd! :zustimm:

Senat beschließt 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

04.03.2021, 19:05

Senat beschließt 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ...
Pressemitteilung vom 04.03.2021

Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, die 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

Die 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung löst die erste SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt am 14.02.2021 geändert wurde ab und enthält die folgenden wesentlichen Änderungen:

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird angepasst. Demnach besteht in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, FFP2-Maske oder Maske der Qualifizierung KN95.

Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit (sog. 15-Kilometer-Regel) bei hohen Inzidenzen entfällt.

Kontaktbeschränkung: Bei privaten Zusammenkünften dürfen 5 Personen aus zwei Haushalten gleichzeitig anwesend sein. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Geschäfte dürfen für sogenanntes „Click & Meet“ – das Einkaufen nach Terminbuchung und für ein festgelegtes Zeitfenster für eine begrenzte Kundenzahl – öffnen.

Dienstleistungsgewerbe im Bereich Körperpflege dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Gesichtsnahe Dienstleistungen dürfen nur an Personen geleistet werden, die über einen tagesaktuellen negativen Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion verfügen.

Sport im Freien ist mit bis zu fünf Personen kontaktfrei aus bis zu zwei Haushalten erlaubt. Ebenfalls zulässig ist der gemeinsame Sport in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 12 Jahren.

Museen, Galerien, Gedenkstätten, die Tierhäuser von Zoo und Tierpark und das Aquarium dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Neben Zugangsbeschränkungen gilt in geschlossenen Räumen eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit den Pflegeheimen bei hohen Impfraten Erleichterungen von den Beschränkungen der Infektionsschutzmaßnahmen zu regeln.

Die 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird am 06.03.2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin verkündet und tritt damit am 07.03.2021 in Kraft. Sie finden diese dann auf:

:icon_arrow: https://www.berlin.de/corona/.

Corona-Schnelltests

05.03.2021, 10:14

Corona-Schnelltests für zu Hause ... :sonne:

Re: Sport und Freizeit

06.03.2021, 18:19

Bei so viel Corona-Informationskompetenz dank vorgegebener Veröffentlichungen in Form von substanziell zusammengesetzten Bandwurmwörtern („Infektionsschutzmaßnahmenverordnung -InfektSchuMaVO-“) ist mein persönlicher Info-Pegel-Bedarf bei der Maximalgrenze des Auf- und Verarbeitungsvermögens bedenklich erreicht. Wie lange soll der Normalsterbliche dies alles noch hinnehmen, um nicht vollends im Vorschriften(un)getümmel verloren zu gehen? Hierzu bitte keine Antwort, die gebe ich mir selbst. Es sind ja nur meine Selbstzweifel, die fast bei jeder amtl. Verlautbarung zu Tage treten, frei nach dem Motto, „glaube nur der Statistik, die du selber gefälscht hast.“
Daher im Folgenden zurück zu den Postillen-Nachrichten bezüglich unseres gemeinsamen Metiers: LAUFEN.
Horst

Re: Sport und Freizeit

06.03.2021, 19:02

Okay! :sonne: :winkie:

Re: Sport und Freizeit

06.03.2021, 19:55

Sauberes Berlin

Unsere Stadt ist im Umgang mit Wasser ungemein verwöhnt. Ringsum Flüsse, Seen, Feuchtgebiete und bisher einigermaßen mit Niederschlägen durch Regen, Schnee, auch Hagel bedacht - wenn diese Wasserprodukte nicht ausfallen. Der Wasserverbrauch liegt - sage und schreibe – bei fast 700.000 m³/pro Tag!! In einer Woche wäre damit ein leerer Wannsee aufgefüllt.

Brauchwasser einer größeren Ansiedlung muss ja irgendwo hin, sagten sich vor 150 Jahren bereits Leute, die der Gesundheit, Wirtschaft und Landschaft Bedeutung beimaßen. So entstanden in und um Berlin herum etwa 20 Rieselfelder beträchtlichen Ausmaßes. Eines davon ist die Karolinenhöhe. Nie gehört? Größe 220 Hektar = 2.200.000 m² (oder 5.500 EFH-Grundstücke). Lage: In der Gatower Feldflur in Verbindung zwischen Gatower Straße und Potsdamer Chaussee.

Nachdem 1994/1997 und 2010 sukzessive der Brauchwasserabraum endgültig geschlossen wurde (heute Klärwerk Ruhleben), blieb eine bereits 1987 unter Schutz gestellte Landschaft übrig, die ein Reservoir zum Durchatmen für Mensch und Kreatur bietet. Dort also trafen sich die „Donnerstagslaufliebigen“, um den Gatow/- Kladower-Stadtbilderklärer Gert herum, vor dem Gatower Landschaftsfriedhof. Eine tolle Idee, ein völlig unbeachtetes Laufterrain zu erkunden. Um es vorweg zu sagen, so „flach“ sind wir noch nie gelaufen, weil es, abgesehen von einigen Waldpassagen, absolut flunderplatt über die Feldwege und parallel entlang der Levada-ähnlichen Abwasserrinnen (jetzt völlig trocken), in sehr moderatem Tempo zuging. Zu sechst traten wir an und es wurde ein Lauf in verständigem Wohlwollen mit dem Ablauf der Uhr: 7:30/km einschl. zahlreicher Stopps, u.a. weil dies und jenes zu verrichten war (ääh, Erklärungen, Hinweise - P.P, ja auch).

Immerhin, es kamen letztlich 13 km zusammen, die erst einmal gelaufen sein müssen. Abschließend könnte ich sagen, dass wir eine Friedhofrunde gelaufen sind, siehe Start und Ziel Landschaftsfriedhof Gatow. An und für sich liegt dieser weitläufige und abseits gelegene Ort in völliger Stille. Nur an diesem Donnerstagvormittag erlebten wir ein „Schauspiel“ gänzlich ungeahnter Art. Straße und Parkplatz konnten spät angereisten Trauergästen keine Autostandflächen mehr bieten. Alles war rappeldicke voll. Dementsprechend groß war der menschliche Zustrom. Eine Fülle von Menschen - in diesen Zeiten. Wir spekulierten: ein Clan? Jedenfalls nahm der „Andrang“, so muss man es wohl nennen, kein Ende. Ordnungshüter waren vor Ort, jedoch untätig. So erfuhr unser Aufenthalt an dieser Stelle ein ziemlich rasches Ende. Ein kurzer Kaffeeschluck, ein paar Kekse, dank dem Spender Gert, nach Hause unter die Dusche. Wir hatten wieder etwas getan am Donnerstagvormittag - nur für uns.

Horst
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