Re: 39A. Syltlauf am 21.03.2021 | Nur virtuell!
von Hübi » 04.03.2021, 10:31
Sehr geehrter Herr Hübner,
das touristische Beherbergungsverbot ist bis zum 28.03.2021 verlängert worden.
Der mit Ihnen abgeschlossene Mietvertrag muss somit storniert werden. Ihre bereits geleisteten Zahlungen erhalten Sie
abzüglich unserer Vertragsgebühr und einer eventuell abgeschlossenen Reiseausfallversicherung zurück.
Sofern Sie eine Rückerstattung wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Bankverbindung schriftlich per Email / Post / Fax zu.
Sollten Sie dies bereits getan haben, erfolgt die Rückerstattung automatisch. Sollten Sie eine Umbuchung auf einen späteren
Zeitraum wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Für den Zeitraum ab dem 29.03.2021 gibt es - Stand heute - noch keine Beschränkungen/Verbote! Innerdeutsche, touristische
Reisen könnten somit ggfs. wieder stattfinden.
Erlaubt bleiben weiterhin Beherbergungen zu beruflichen, sozial-ethischen (Bestattungen, Sterbebegleitung) oder medizinisch
veranlassten Zwecken wie z.B. zur Begleitung von Kindern zu einem Krankenhausaufenthalt.
Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Verträge kann die Bearbeitung etwas länger dauern, als Sie es von uns gewohnt sind.
Wir bitten Sie von telefonischen und elektronischen Nachfragen abzusehen. Wir arbeiten so schnell wie möglich!
Wir wünschen Ihnen alles Gute und hoffen Sie bald wieder gesund bei uns begrüßen zu dürfen!
Mit besten Grüßen